I. Allgemeine Bestimmungen

Ladenbetreiber: Ing. Roman Schmock, Heydukova 1868/26, 412 01 Litoměřice, ID: 02520206, (im Folgenden „Verkäufer“ genannt)

Telefonkontakt: +420 605 884432

E-Mail: eshop @ jimot.cz

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit der Reklamationsordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) vertraut zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren, andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen um den Zeitraum, in dem der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht erbracht hat.

Die in dieser Beschwerderichtlinie enthaltenen Begriffsdefinitionen haben Vorrang vor den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern diese Reklamationsordnung den Begriff nicht definiert, ist er in dem Sinne zu verstehen, wie er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert ist. Sofern es auch dort nicht definiert ist, wird es in dem Sinne verstanden, in dem es durch gesetzliche Regelungen verwendet wird.

II. Grundversorgung

Als Garantienachweis stellt der Verkäufer für jeden gekauften Artikel einen Kaufbeleg (Rechnung) mit den gesetzlich erforderlichen Daten zur Geltendmachung der Garantie (insbesondere Produktname, Garantiedauer, Preis, Menge) aus.

  1. Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung

Die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer, d. h. dem Tag, der auf dem Kaufbeleg oder auf der Garantiekarte angegeben ist. Die Laufzeit für Neuware beträgt 24 Monate.

Rechte aus der Produktmängelhaftung, für die die Beschaffenheitsgarantie gilt, erlöschen, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden.

Im Falle der Erledigung einer Reklamation in Form eines Warenaustausches gibt es keine neue Frist, maßgeblich ist die Frist ab dem Tag der Warenübernahme durch den Käufer.

  1. Qualität bei Erhalt

Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass der Artikel bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Sache durch den Käufer

  • Die Sache hat die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften und, wenn keine Vereinbarung besteht, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschreibt oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und auf der Grundlage der von ihm durchgeführten Werbung erwartet ihnen.

  • die Sache für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird.

  • die Sache liegt in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht vor.

  • die Angelegenheit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme ein Mangel, so wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei der Abnahme durch den Käufer mangelhaft war, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist.

  1. Vertragliche Qualitätsgarantie

Der Verkäufer kann innerhalb der angegebenen Frist über die gesetzliche Frist (24 Monate) hinaus eine kostenlose Leistung erbringen, für diese Leistung gelten ausschließlich diese Reklamationsordnung und insbesondere die kostenlose Leistung, siehe Artikel VII. Dieser kostenlose Service ist nicht dasselbe wie der kostenpflichtige Service „Erweiterte Garantie“, dessen Bedingungen ausschließlich durch die Bedingungen dieses Service geregelt werden.

III. Garantiebedingungen

  1. Wareneingangskontrolle

Bei der persönlichen Abnahme durch den Verkäufer prüft der Käufer die erhaltene Ware auf Vollständigkeit und unbeschädigte Verpackung.

Bei der Übernahme vom Spediteur wird der Käufer den Zustand der Sendung (insbesondere Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Firmenbandes mit dem Logo, Unversehrtheit oder Beschädigung der Verpackung) anhand des Frachtbriefs ordnungsgemäß und sorgfältig prüfen.

Der Käufer wird außerdem am Tag des Erhalts die Vollständigkeit der Ware überprüfen, insbesondere, dass das Paket alles enthält, was es enthalten sollte.

Alle Unstimmigkeiten müssen dem Verkäufer bei der Übernahme persönlich vor Ort gemeldet werden, bei der Übernahme vom Spediteur müssen sie im Übergabeprotokoll des Spediteurs vermerkt werden, oder der Käufer kann die Annahme der Sendung verweigern, oder es ist jederzeit möglich, sich zu melden e-shop@jimot.cz. Darüber hinaus empfiehlt der Verkäufer, im Falle einer Übernahme vom Spediteur eine Fotodokumentation des Schadens und der Verpackung beizufügen.

Durch diese Vereinbarungen bleibt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung unberührt. Eine zusätzliche Reklamation der Unvollständigkeit oder äußerlichen Beschädigung der Lieferung entzieht dem Käufer nicht das Recht, den Artikel zu reklamieren, gibt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen den Kaufvertrag handelt.

  1. Eine Beschwerde einreichen

Der Käufer kann eine Reklamation durch Zusendung der reklamierten Ware an die Adresse des Verkäufers oder persönlich vornehmen, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung.

Die Sendung muss enthalten: reklamierte Ware (inkl. komplettem Zubehör).

Darüber hinaus empfiehlt der Verkäufer, eine Kopie des Kaufbelegs beizufügen oder die Produktgarantie auf andere geeignete Weise zu dokumentieren, eine detaillierte Beschreibung des Mangels sowie ausreichende Kontaktdaten des Käufers (insbesondere Rücksendeadresse und Telefonnummer). Ohne die oben genannten Angaben ist es nicht möglich, die Herkunft und Mängel der Ware festzustellen.

Der Verkäufer wird dem Käufer unmittelbar nach Erhalt der Reklamation eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen, wann die Reklamation eingereicht wurde, worum es geht und welche Art der Bearbeitung der Reklamation erforderlich ist. Im Falle einer persönlichen Schadensmeldung erfolgt der Versand der Bestätigung auf Wunsch des Kunden unverzüglich in Papierform, in allen anderen Fällen per E-Mail. Die Bestätigung dient lediglich als Nachweis für den Eingang der Reklamation. Im Rahmen des Reklamationsverfahrens wird der Zustand der Ware beurteilt, in der der Käufer diese Ware dem Verkäufer übergeben hat.

Dem Käufer ist bekannt, dass ihm bei Nichtlieferung der reklamierten Ware samt sämtlichem erhaltenen Zubehör im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag der Kaufpreis abzüglich des Preises des nicht gelieferten Zubehörs zurückerstattet wird.

  1. Ausschlüsse

Bei Verletzung des Schutzsiegels, des Informationsaufklebers oder der Seriennummer besteht für den Käufer das Risiko der Ablehnung der Reklamation, es sei denn, der Schaden entsteht bei normalem Gebrauch. Siegel und Seriennummern sind integraler Bestandteil der Ware und schränken in keiner Weise das Recht des Kunden ein, die Ware im vollen Umfang und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und zu handhaben.

Darüber hinaus deckt die Garantie keine Schäden ab (für den Fall, dass es sich bei dieser Tätigkeit nicht um eine normale Tätigkeit handelt und in der beigefügten Gebrauchsanweisung nicht verboten ist):

  • mechanische Beschädigung der Ware,

  • Verwendung der Ware unter Bedingungen, die nicht der Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung entsprechen, die direkt vom Verkäufer oder Hersteller bestimmt werden,

  • unprofessionelle Handhabung, Service oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,

  • Schäden, die durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation oder allgemeinen Grundsätzen festgelegten Bedingungen entstehen,

  • Durchführung eines unqualifizierten Eingriffs oder Änderung von Parametern,

  • Ware, die vom Kunden verändert wurde, sofern durch diese Veränderung ein Mangel entstanden ist,

  • Schäden durch Naturelemente oder höhere Gewalt,

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die den vorstehenden Bedingungen entgegenstehenden Eigenschaften der Ware zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart, ausgetauscht oder vom Verkäufer erklärt wurden oder aufgrund der durchgeführten Werbung zu erwarten sind bzw. sind die übliche Art und Weise der Verwendung der Ware.

  1. Ablehnung der Beschwerde

Der Verkäufer hat das Recht, eine Reklamation der Ware abzulehnen, wenn die reklamierte Ware und/oder ihre Bestandteile verunreinigt sind oder die Grundvoraussetzungen für eine hygienisch sichere Lieferung der Ware für das Reklamationsverfahren nicht erfüllen.

IV. Beschwerdebearbeitung

  1. Käufer – Verbraucher

Gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung ist ein Verbraucher eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder als Teil davon handelt der selbständigen Ausübung seines Berufs.

Ist der Käufer Verbraucher, entscheidet der Verkäufer über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In dieser Frist ist die für die Art der Ware oder Dienstleistung angemessene Zeit, die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist, nicht enthalten.

Der Verkäufer wird die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Einreichung der Reklamation, bearbeiten. Die Frist von 30 Tagen kann nach Einreichung einer Reklamation im Einvernehmen mit dem Verbraucher verlängert werden – eine solche Verlängerung darf nicht unbefristet oder unverhältnismäßig lang sein. Nach Ablauf der Frist bzw Nach Ablauf einer längeren Frist wird davon ausgegangen, dass tatsächlich ein Mangel an der Ware vorlag und der Verbraucher die gleichen Rechte hat, als ob es sich um einen Mangel handeln würde, der nicht beseitigt werden kann.

  1. Käufer - Geschäftsmann

Ist der Käufer Unternehmer, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von 40 Tagen ab Klageerhebung über die Reklamation zu entscheiden. Der Käuferunternehmer wird über diese Entscheidung per Kontakt-E-Mail informiert.

V. Gemeinsame Bestimmungen

Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über Datum und Art der Erledigung der Reklamation aus, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reklamation bzw. einer Begründung für die Ablehnung der Reklamation.

Nach Bearbeitung der Reklamation benachrichtigt der Verkäufer den Käufer per Telefon, SMS oder E-Mail über die Beendigung der Reklamation. Sofern die Ware per Versanddienstleister versendet wurde, wird diese nach der Bearbeitung automatisch an die Adresse des Käufers versandt.

Nach Erledigung eines anerkannten Anspruchs durch Reparatur oder Austausch verlängert sich die Gewährleistung des Gerätes für die Dauer des Anspruchs. Die Dauer des Anspruchs berechnet sich vom Tag nach seiner Geltendmachung bis zu dem Tag, an dem der Käufer über die Einigung informiert wurde.

Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der mit der Geltendmachung einer berechtigten Reklamation verbundenen Kosten. Diese Kosten werden als die am wenigsten notwendigen verstanden. Dies betrifft insbesondere das Porto für den Versand einer Reklamation. Diese Kosten müssen nicht die Fahrt mit dem Auto zur Geltendmachung eines Anspruchs, den Expresstransport und ähnliche Dinge umfassen. Die Erstattung der Kosten ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung zu verlangen.

Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware und deren Übereinstimmung mit dem reklamierten Lieferprotokoll zu überprüfen. Der Käufer prüft außerdem die Vollständigkeit der Ware, insbesondere, dass die Verpackung alles enthält, was sie enthalten soll. Spätere Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.

Durch diese Vereinbarungen bleibt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung unberührt.

Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation ohne unnötige Verzögerung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag anzunehmen, an dem er über die Bearbeitung informiert wurde; diese Frist darf nicht früher als 60 Tage nach Einreichung der Reklamation ablaufen.

Wird die Reklamation vom Käufer nicht spätestens am letzten Tag der Frist anerkannt, wird dem Verkäufer für jeden Tag der Verspätung eine Lagergebühr für die Lagerung der Ware in Höhe von 20 CZK, einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet.

Wenn der Käufer die Ware aus der beigelegten Reklamation nicht innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem er über die Beilegung informiert wurde, abholt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ware zu verkaufen und den Erlös zur Zahlung der Lagergebühr zu verwenden.

VI. Verbrauchsmaterialien und Mindestlebensdauer

Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Verbrauchsmaterial oder ist dieses Material Bestandteil der gekauften Ware, tritt anstelle der Qualitätsgarantie die Lebensdauer in Kraft. Die Lebensdauer kann in der Zeit, im Zeitraum der Ware oder in der Anzahl der Nutzungen, oder in der Anzahl der bedruckten Zelte oder ähnlich angegeben werden. Für Waren können mehrere dieser Lebensdauern aufgeführt sein. Um einen Anspruch erfolgreich geltend machen zu können, müssen alle genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer muss jedoch die oben genannten Tatsachen berücksichtigen, da die Garantie keinen Verschleiß abdeckt, der durch den normalen Gebrauch des Artikels verursacht wird, und nicht mit der Lebensdauer des Produkts verwechselt werden kann. Die Lebensdauer der Ware stellt die Anfälligkeit für Abnutzung dar, die durch den normalen Gebrauch verursacht wird. Wenn Sie das Produkt länger als seine normale Lebensdauer verwendet haben (nicht besitzen), ist es wahrscheinlich, dass der Defekt auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es sich tatsächlich um einen Garantiemangel handelt.

Der Verkäufer ist verpflichtet, auf den angebotenen Waren die Haltbarkeitsdauer anzugeben, andernfalls hat er keine Möglichkeit, sich auf die Haltbarkeitsdauer zu berufen.

VII. Schlussbestimmungen

Die Rechte des Käufers aus dem Gesetz werden durch diese Reklamationsordnung nicht berührt.

Diese Beschwerderegeln gelten ab dem 1. Januar 2023 und heben die Gültigkeit bisheriger Beschwerderegeln auf.